Liebe Mitbürger des Staates Nordholm,
hiermit gibt die Justiz eine Änderung der derzeitigen Gesetze bekannt.
Es findet eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Strafgesetzbuches (StGB) statt.
Folgendes wurde bearbeitet:
Der § 1 StVO Allgemein erhält eine genauere Definition von “Straßen”.
§ 1 StVO Allgemein
Straßen sind Wege, welche geteert und mit Markierungen versorgt und/oder auf der aktuellen Landkarte von Nordholm verzeichnet sind.
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichtlichkeit.
Zu Straßen gehören:
- der Straßenkörper;
- das sind insbesondere der Straßenuntergrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, Dämme, Durchlässe, Brücken und Tunnel
- die Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Materialbuchten;
- das Zubehör;
- das sind die Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Verkehrsanlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Straßenanlieger dienen, und die Bepflanzung auf dem Straßenkörper
Der Gesetzestext des § 1 StVO Abs 2. Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Lizenz
wurde verändert.
§ 1 StVO Abs. 2 Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Lizenz
- unverändert
- unverändert
- Mit dem Besitz des Kleintransporterscheins ist man berechtigt alle Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zu führen. Als Kleintransporter gelten Fahrzeuge die man am LKW Laden erwerben kann, die allerdings nicht bei §1 StVO Abs.2 Punkt 4 aufgelistet sind.
- unverändert
- unverändert
- unverändert
Der Gesetzestext des § 2 StVO Abs 4 Verkehrszeichen und Abs. 5 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten wurde um folgendes ergänzt.
Abs. 4 Verkehrszeichen
- Unverändert
- Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen,
Zusatzzeichen, Verkehrseinrichtungen und Markierungen. Die genaue Definition
findet man unter “Verkehrszeichen”.
- Bei den Gefahrenzeichen und bei dem Schild “Vorfahrt gewähren” kann es zu
einem Farbwechsel zwischen gelb und weiß kommen.
- Unverändert
- Unverändert
Ab. 5 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- Unverändert
- Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der
Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen
zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am
Einsatzfahrzeug oder einer Winkerkelle gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann
auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die
Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten schnellstmöglich folge zu leisten.
- Unverändert
Der Gesetzestext des § 3 StVO Abs 2 Fliegen unter der Mindesthöhe wurde um folgendes ergänzt.
Abs. 2 Fliegen unter der Mindesthöhe
- Unverändert
- Unverändert
- Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind von § 3 StVO Abs 2. während einer hoheitlichen Aufgabe befreit.
Der Gesetzestext § 5 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen wurde um folgendes ergänzt.
§ 5 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Auf der Autobahn gelten zwei Fahrbahnen für dieselbe Richtung.
Die linke Fahrbahn ist in der Regel dem schnelleren Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten.
Der Gesetzestext § 6 StGB Sonstige Delikte Abs. 13 Bildung krimineller Vereinigungen wurde um folgendes ergänzt.
Abs. 13 Bildung krimineller Vereinigungen
- Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder deren Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, wird bestraft.
- Unverändert
- Die kriminelle Vereinigung erhält bei jeder Straftat, welche die Sicherheit der öffentlichen Ordnung gefährdet, das maximale Strafmaß.
- Vollstreckungsbeamte sind dazu befugt Personen, sowie Fahrzeugkontrollen, ohne Anfangsverdacht durchzuführen.
Hintergründe zu den Änderungen:
- Straßenverkehrsordnung
Wie ihr euch vielleicht denken könnt, wurden mehrere kleine Lücken im Gesetzbuch ausgenutzt und das Leben der Beamten auf der Insel schwer gemacht. Auch wir wollen nicht alles bis ins kleinste Teil definieren und aufschreiben. Da einige aber meinen, es müsse gemacht werden, wurde hiermit jetzt ein Teil schon bearbeitet.
- Strafgesetzbuch
Wir hatten seit der 6.0 keine klare Definition für die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Was passiert auf der Insel, wenn so etwas eintritt, wie wird damit Umgegangen?
Deshalb vermied es die Justiz, sowie die Polizei, eine Gruppierung als eine kriminelle Vereinigung zu deklarieren. Da wir uns aber die letzten Tage mit der Administrativen zusammengesetzt haben, um dies endlich aus dem Weg zu schaffen, wurde das Gesetzbuch dementsprechend angepasst. Zum Schluss sei gesagt, dass die Justiz sich je nach Vorgehen der besagten Gruppierung weitere Strafmaßnahmen vornehmen kann.
Sollten Ihr noch Fragen bzw. Anregungen haben wendet euch gerne an uns.
Liebe Grüße
Justiz Nordholm