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In Deutschland hast du
1. keine Rebellen die mit Maschinengewehren durch die Welt spazieren
2. keine Bürgerwehren, die mit Maschinengewehren gegen solche wie o.g vorgehen
Dazu kommt, das die Hilfeleistenden auf Straffreiheit plädieren werden, obwohl sie mit Illegalen Waffen diesen Angriff unterbunden haben.
Jetzt meine bedenken:
1. Du würdest es der Bürgerwehr ohne RP erlauben schießen bzw. ballern zu dürfen
2. Die Polizei würde wieder als Buh-Mann da stehen, da wir die Waffen abnehmen müssten, mit der der Angriff vereitelt worden ist.
3. Du würdest eine reine Gruppierung haben, die nur ballern will.
Klar kann man solche Situationen auch im RP lösen.
Allerdings ist das bei solchen Situationen schwer, da du ja sicherlich weist, muss die Tat versucht oder grade durchgeführt werden. Da bleibt für die meisten nur Knüppeln.
Wir als Polizei haben es schon schwer solche Situationen ohne jegliche Gewalt zu lösen, wir sind aber versucht sie so zu lösen, in dem wir unser Leben aufs Spiel setzen, um mit diesen Personen zu reden.
Das wären meine bedenken bei der Sache.
Soweit ich das verstanden hab, geht es hier nicht darum eine Form zu finden, wie man Bürgerwehren legalisieren kann, sondern lediglich darum, das Recht der "Nothilfe" regeltechnisch nicht zu kurz kommen zu lassen. Nochmal zum klarstellen.
Notwehr - Die Verteidigung der eigenen Unversehrtheit.
Nothilfe - Die Verteidigung der Unversehrheit eines dritten.
Bei beiden Formen ist immer das mildeste Mittel zu gebrauchen, um angriffe abzuwehren. Das bedeutet, wenn jemand auf mich schießt und ich von einer tötungsabsicht ausgehe, dann darf ich zurück schießen. das legalisiert noch lange nicht den besitz der waffe, aber falls ich den angreifer töte, war es kein mord oder totschlag, sondern eben notwehr. natürlich kann ich noch wegen der waffe belangt werden, aber nicht für das benutzen der waffe. das selbe sollte natürlich auch für die nothilfe gelten.