Vollkommen richtig - das würde zu weit führen. Ich gehe eher von den Streifen aus, dass die eben "verdächtige Gruppen" oder "verdächtiges Verhalten" an der ZNA aufnehmen und dann Personen entsprechend nach der Behandlung einer allgemeinen Personenkontrolle unterziehen.
Natürlich ist dies nur ein einfaches Beispiel und es sind eben schon gewisse Zufälle die das ermöglichen.
Dennoch sind die häufigen Übeltäter der Polizei bekannt und eine Einzelperson die humpelnd aus dem Lkw steigt, wird weniger auf dem Kerbholz haben als eine Gruppe die schlagartig mit Luxusfahrzeugen einmarschiert und dazu noch Splitterschutzhelme trägt.
Ich sehe die ZNA und das RAC-HQ eher als Hotspot gewissen Auffälligkeiten nachgehen zu können.
Eine Version wie im deutschen Recht, dass eine behördliche Strafanzeige bei Schussverletzungen gestellt werden muss, fände ich unpassend. Dazu kommt, dass fast jede Verletzung über ACE als Schussverletzung angezeigt wird, oder irre ich da?
Der Vorschlag von Wolfgang Schwarz
klingt ebenfalls nach einer guten Lösung.