§ 4: Gewaltanwendung:
c Eine Ankündigung ist nicht erforderlich wenn
ii. Der Taser, Nagelbänder oder ein EMP eingesetzt wird um jemanden an der Flucht zu hindern
iiii. Man sich gegen die Anwendung von Nagelband oder EMP verteidigt
Heist ii. ist einzig und allein für die Polizei relevant, demnach ist eine Taserankündigung wenn jemand wegläuft etc. nicht erforderlich. Sehe ich das richtig??
iiii) ist demnach nur für die Zivilisten relevant, ich lese das so, dass die abgabe es Taser ob er trifft oder nicht nicht als Schussankündigung zu verstehen ist, lediglich bei Nagelbänder und EMP darf man auf uns schießen. Richtig???
Die Diskussion hatten wir am Sonntag schon und bis Dato hat man von vielen gehört, das der Support sagt der Taser ist weiterhin eine Schussankündigung. Wie verhält sich die Sache nun??