Folgende Regeln wurden hinzugefügt:
§ 1.1 Allgemeine Regeln:
1.1.5 Bei einem Schussgefecht muss von jeder Partei eine Schussankündigung ausgehen, es sei denn die Schussankündigung ist auf eine Handlung, Duldung oder Unterlassen gerichtet. Beispiel: Wenn ihr näher kommt schieße ich. etc. und diese wird nicht befolgt, oder aber es fallen bereits schüsse.
§10: Sonstiges:
10.4 Wenn man durch Nagelbänder oder das EMP gestoppt wird, gilt dies als Schussankündigung. Ebenso wenn man Niedergeschlagen wird.
10.5 Der Beschuss durch den Taser gilt nicht als Schussankündigung.
§ 7 Geiselnahmen und Banküberfälle:
7.2 Geiselnahmen, Überfälle auf das Plutonium-Endlager und das Einbrechen in ein Haus dürfen 30 Minuten vor Restart nicht mehr durchgeführt werden.
Nochmal zum nachlesen:
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