Immer wieder liest man hier im Forum etwas dazu wie furchtbar und schlimm doch das Überfalls RP ist und dass die Spieler doch besser “besseres RP” machen sollen.
Erst gestern habe ich in der Roleplay Diskussion wieder darauf hingewiesen, dass nicht die Spieler, die dieses Überfalls RP betreiben das Problem sind, sondern, dass es sich um hausgemachte strukturelle Probleme handelt.
Ebenfalls gestern hatten die Gruppen [ToA] und [FAL] zunächst angekündigt die Fischrouten und den dazugehörigen Händler für sich zu beanspruchen. Was folgte, war ein Shitstorm ohne gleichen und die soziale Kontrolle zeigte auch sogleich Wirkung, weshalb die Gruppe sich nach interner Beratung entschloss, sich doch besser als Schutzpatron der Fischer und Meeresfrüchtefarmer zu versuchen.
Dizzy Harry findet unter Hinweis auf die Regeln, dass das aber nun gar nicht geht, schliesslich sei so etwas eine Handlung die der Regel widerspräche Dritte Parteien dürften sich nicht in einen Vorgang zwischen A und B einmischen.
OORP:
Wenn A von B überfallen wird und Ihr (C) euch da einmischt ohne das ihr mit A ein Bündnis habt, seid ihr die dritte Partei. Das wäre somit ein Regelbruch.
Damit hat er auf wunderbarer Weise den Kreis geschlossen und mich eingeladen ein wenig über Normen zu schreiben, denn an diesem Fall zeigt sich ganz trivial und einleuchtend das strukturelle Dielemma der Ingamegesellschaft und des Servers.
Wir halten fest. Die Ankündigung von ToA und FAL, man wolle die Route beanspruchen und zukünftig erforderlichenfalls auch mit Gewalt Geld von den Fischern erpressen bzw. rauben, ist eine gemäß der Spielregeln zulässige Handlung. Wenn die selbe Truppe auf sozialem Druck hin aber sagt, man wolle lieber die Fischer beschützen, dann soll das regelwidrig und verboten sein!
Wer solche Regeln aufstellt, darf sich nicht wundern, dass die Dinge geschehen, wie sie geschehen. Tatsächlich handelt es sich um eine Spielregel, die so nirgendwo nachgelesen werden kann! Dies wird auch vom Support freimütig so eingeräumt. Eine Regel, die nicht aufgeschrieben ist, wird dennoch so praktiziert.
Wohlwollend könnte man annehmen, dass es sich um den Versuch einer teleologische Reduktion, also eine entsprechende Auslegung der Regel: “Zusammenarbeit mehrerer Clans muss im Forum angekündigt werden.” handelt. Nur diese Reduktion wäre dann nicht ordentlich vorgenommen worden. Weniger wohlwollend könnte man einräumen, dass es sich um einen Regelmythos handelt.
Und ich setze jetzt noch einen drauf und sage, eine solche absolute Regel, die ein Eingreifen Dritter in eine Angelegenheit zweier Parteien oder Spieler verbietet, ist sogar verfassungwidrig.
Denn, dies hier ist ein deutscher Server, auf deutschen Rootservern gehostet, mit einem Verantwortlichen nach Telemediengesetz mit deutscher Anschrift im Impressum und ausschließlich deutschen Nutzern.
Auch wenn die Spielregeln zunächst mal Privatsache und eine Angelegenheit des Zivilrechts sind, so hat das BVerfG bereits im Jahre 1958 im immer wieder zitierten Lüth Urteil klar gemacht, Grundrechte strahlen “über die Generalklauseln in das einfache Recht ein”. Kurzum: es gibt moralische Vorstellungen, eine Werteordnung, die über allem steht, was man privat miteinander noch vereinbaren darf.
Und eine solche (nicht einmal aufgeschriebene) Regel und deren Anwendung in der oben genannten Form verstößt gegen elementare Prinzipien unseres Zusammenlebens.
Dass das so sein muss, wird schon klar, wenn man sich den Widerspruch nochmals vor Augen führt. Sozial eigentlich zu ächtendes Verhalten, nämlich angekündigte Überfälle auf Fischer, sind erlaubt. Sozial positives Verhalten, der Schutz von Fischern sei dagegen regelwidrig auf Serverregelebene! Dies nennt man kurz sittenwidrig. es handelt sich um einen Verstoß gegen das Fair Play und die guten Sitten.
Sicher ist es erlaubt im Privaten Regeln anzuwenden, die nicht aufgeschrieben sind. Verträge kann man ja auch mündlich schließen.
Was aber nicht geht, ist, dass eine Regel elementare Schutzrechte des Einzelnen gegen Übergriffe durch andere einfach außer Kraft setzt.
Denn diese Regel setzt das Nothilferecht außer Kraft. Nothilfe bezeichnet die für jemand anderen wahrgenommene Notwehr. Also das, was Dizzy Harry hier vereinfacht als Einmischen von Dritten ausgelegt hat.
Wie sieht nun eine ordentliche teleologische Reduktion der Regel: ““Zusammenarbeit mehrerer Clans muss im Forum angekündigt werden.” aus.
Sicher darf man grundsätzlich sagen, eine Einmischung Dritter in eine Sache von A und B ist verboten. Um aber grundrechtskonform zu sein, muss es folgende Außnahmen geben und die sind:
I.) Wenn A von B rechtswidrig angegriffen wird, dann steht A ein Notwehrrecht zu! Erfährt eine dritte Partei oder Person von dieser Notwehrlage, dann darf sie sich sehr wohl in die Aktion einmischen, A Hilfe leisten und B bekämpfen.
Nur zur Klarstellung. Das bedeutet natürlich nicht, dass es zulässig ist, jemanden oder einer Gruppe auf diese Weise zur Hilfe zu kommen, wenn die Polizei sie in die Mangel nimmt. Denn es gibt natürlich kein “Notwehrrecht” gegen zulässige Gewalt der Polizei.
Und es gibt auch kein Notwehrrecht gegen zulässige Notwehr. Wenn also C in der beschriebenen Weise A zur Hilfe kommt und Notwehr leistet kann nicht noch eine weitere Gruppe quasi B Hilfe leisten.
II. Die Polizei darf sich natürlich immer in Sachen Dritter einmischen, sofern eine entsprechende Ermächtigung besteht.
Die Realität hat die Antwort.