Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den aufgenommenen Straftaten der Polizei und die Beweispflicht der Beschuldigten.
1. Straftaten:
Nach welchen Kriterien werden Straftatbestände aufgenommen? Mir ist aufgefallen dass teilweise Straftaten aufgeschrieben werden die entweder nicht zutreffend sind oder von der Polizei niemals mit 100%iger Sicherheit ermittelt werden konnten (z.B. wird man bei der Polizei beschuldigt jemanden ausgeraubt zu haben und wird dann wegen Raubes, etc. gesucht ohne selber ein Veto einlegen zu können).
2. Beweispflicht:
Wieso muss der Beschuldigte seine Unschuld beweisen? Dies ist in den meisten Fällen so gut wie unmöglich, es sei denn man holt sich "Zeugen" die die Unschuld unterschreiben.
Ich hoffe die Polizei/Justiz kann mich bei meinen Fragen ein wenig aufklären.
Gruß Ulf