Liebe Mitbürger des Staates Nordholm,
hiermit gibt die Justiz Änderungen der derzeitigen Gesetze bekannt.
Es finden Anpassungen des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) statt.
Folgende allgemeinen Bestimmungen wurden hinzugefügt:
Diplomatische Immunität
- Diplomaten genießen im Staat Immunität.
- Diplomat ist nur, wer durch den Staat eine Legitimation hierfür erhält.
- Polizeiliche Maßnahmen gegenüber einer Person mit Immunitätsstatus sind nicht gestattet.
- Diplomaten steht Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit des Gaststaates zu.
- Die Immunität kann nur durch eine höchstrichterliche Entscheidung in dringlichen Fällen aufgehoben werden.
- Sollte eine Einberufung in den Zeugenstand stattfinden steht es denn Diplomaten frei ob er dieser Nachkommen möchte.
Fahrtauglichkeitsprüfung
- Wer verkehrsvorschriften im Straßenverkehr missachtet ist verpflichtet, auf Urteil der Justiz, an einer Fahrtauglichkeitsprüfung, durchgeführt durch den RAC, teilzunehmen.
Der Gesetzestext des §1StVO Abs 3 Fahren eines straßenuntauglichen Fahrzeugs wurde geändert.
alte Version :
Abs. 3 Fahren eines straßenuntauglichen Fahrzeugs
- Das geführte Kraftfahrzeug, welches im Straßenverkehr bedient wird, darf keine großen Mängel aufweisen, es sollten keine Fahrzeugteile fehlen oder groß beschädigt sein so, dass das Fahrzeug kaum oder gar nicht geführt werden kann bzw. geführt werden darf,
- bei Dunkelheit ist es Karts untersagt auf öffentlichen Straßen zu fahren
- Zuwiderhandlung wird mit Bußgeld und in besonders schweren Fällen mit Fahrverbot bestraft.
- Sollte durch das Fahren eines straßenuntauglichen Fahrzeugs eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entstehen oder ein Unfall verursacht werden, wird zusätzlich §6 StGB Abs. 9 Gefährlicher Eingriff in den Straßen-/ Flugverkehr vorgeworfen.
aktuelle Version:
Abs. 3 Fahren eines straßenuntauglichen Fahrzeugs
- unverändert
- bei Dunkelheit ist es untersagt Fahrzeuge ohne funktionsfähige und eingeschaltete Fahrzeugbeleuchtung auf öffentlichen Straßen zu führen.
- unverändert
- unverändert
Der Gesetzestext des §4 StGB Umgang mit Beamten wurde um folgende Absätze ergänzt.
Abs. 1 Platzverweis
- Vollstreckungsbeamte können zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
- Das nichteinhalten des Platzverweis kann mit Geldstrafe bestraft werden.
Abs. 2 Weisungen der Vollstreckungsbeamten
- Den Weisungen der Vollstreckungsbeamten sind folge zu leisten.
- Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beamte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festzunehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
- Personen, welche Objekt einer polizeilichen Maßnahme werden sind Verpflichtet, diese Ordnungsgemäß durchführen zu lassen.
- Das Nichteinhalten von Weisungen der Vollstreckungsbeamten kann mit Geldstrafe bestraft werden.
Die Paragraphen Nummern der nachfolgenden Paragraphen wurden geändert:
Abs.1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten
zu
Abs. 3 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten
Abs.2 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
zu
Abs. 4 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Abs. 3 Bestechung
zu
Abs. 5 Bestechung
Abs. 4 Missbrauch der Amtsgewalt
zu
Abs. 6 Missbrauch der Amtsgewalt
Abs.5 Allgemeine Ausweispflicht
zu
Abs. 7 Allgemeine Ausweispflicht
Der Gesetzestext des §5 StGB Illegale Substanzen wurde wie folgt ergänzt.
alte Version:
- Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und
Pflanzenteile der zur Gattung
Cannabis gehörenden Pflanzen)
- Heroin
(Diacetylmorphin, Diamorphin,)
- Kokain
(Benzoylecgoninmethylester)
- LSD
(Lysergsäurediethylamid)
aktuelle Version:
- Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und
Pflanzenteile der zur Gattung
Cannabis gehörenden Pflanzen)
- Heroin
(Diacetylmorphin, Diamorphin,
Pflanzen und Pflanzenteile der zur
Gattung Mohngewächse
(Papaveraceae) gehörenden Pflanzen)
- Kokain
(Benzoylecgoninmethylester,
Pflanzen und Pflanzenteile der zur
Gattung Rotholzgewächse
(Erythroxylaceae) gehörenden Pflanzen))
- LSD
(Lysergsäurediethylamid)
Die Änderungen sind ab sofort gültig.
Hintergründe zu den Gesetzesänderungen:
- zu den allgemeinen Bestimmungen:
Die diplomatische Immunität war ein Wunsch der Community Manager Leitung. Den Diplomaten Status erhalten ausschließlich durch die Administrative ernannte Community Manager.
Die Fahrtauglichkeitsprüfung war ein Wunsch des RAC. Dies wurde auf dem Server bisher schon so gehandhabt, nun ist es aber auch im Gesetzbuch festgeschrieben. - zu Abs. 3 Fahren eines straßenuntauglichen Fahrzeugs:
bisher war das Fahren eines Karts bei Nacht verboten, da es keine Fahrzeugbeleuchtung hatte. Fahrzeuge mit Fahrzeugbeleuchtung, die dies aber nicht eingeschaltet hatten, durften aber fahren, dies war unlogisch. Nun ist es allen Fahrzeugen verboten nachts ohne eingeschaltete Fahrzeugbeleuchtung zu fahren. - zu §5 StGB Illegale Substanzen:
Hier wurde die Definition der einzelne Drogen so erweitert, dass auch der Besitz der unverarbeitet Droge eindeutig Illegal ist. Dies war bisher durch den Abs. 6 Anbau/ Herstellung illegaler Substanzen zwar auch schon der Fall, nun ist es aber auch in der Definition der Drogen verankert. - zu Abs. 1 Platzverweis:
Der Platzverweis wurde auf Wunsch der Polizei in das Gesetzbuch aufgenommen, um eine weitere wichtige Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und der Aufrechterhaltung der öffentliche Ordnung zur Verfügung zu haben. - zu Abs. 2 Weisungen der Vollstreckungsbeamten
Bei der letzen großen Gesetzesüberarbeitung wurde der Paragraph "Flucht vor Vollstreckungsbeamten" aus dem Gesetzbuch genommen. Dadurch gab es keine gesetzliche Verpflichtung mehr an polizeilichen Maßnahmen mitzuwirken. Dies war ein Stück weit als Test gedacht wie die Polizei und die Zivilisten mit dem Wegfall dieses Zwangs umgehen.
Lieder hat sich gezeigt das ein Großteil der Polizisten sehr unglücklich mit dieser Änderung sind. Zivilisten haben vermehrt begonnen die Polizeikräfte nicht mehr ernst zu nehmen und die Zusammenarbeit mit der Polizei wurde von einigen Zivilisten grundsätzlich verweigert. Aus diesem Grund wurde in zusammenarbeit mit der Polizeiführung entschieden ein ähnliches Gesetzt in abgeschwächter Form wieder einzuführen.
Sollten Ihr noch Fragen bzw. Anregungen haben wendet euch gerne an uns.
Liebe Grüße
Justiz Nordholm