Sehr geehrter Herr Morgenstern,
wenn Sie mein Strafmaß nachdem Bußgeldkatalog beurteilen, ist mein Strafmaß nicht als zu hoch zu bewerten, nur hat das rein gar nichts mit meinem Anliegen zu tun. Dieses ist ein anderes.
Sehr geehrter Herr Tashi,
wenn Sie Fragen haben oder etwas genauer erklärt bekommen möchten, stehe ich Ihnen gerne zu verfügung. Dafür können Sie mich entweder auf dem Teamspeak in "Justiz - Mandantenbesprechung" aufsuchen oder auch wenn ich im Dienst bin.
Mfg
Lilli Walter